Was ist die BVG?
Die BVG ist eine berufliche Altersvorsorge, die sowohl vom Arbeitnehmer als auch seinem Unternehmen über die Lohnkosten gespeist wird. Ursprünglich zur Ergänzung der Rentenleistung zusätzlich zur AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) gedacht, kann sie auch zur Finanzierung eines Immobilienprojekts verwendet werden. Sie wird auch als 2. Säule bezeichnet.
Wie entsperrt man die 2. Säule?
Um die BVG für eine Immobilienfinanzierung zu nutzen, können, Sie den Vorbezug oder die Verpfändung beantragen.
Den Vorbezug müssen Sie bei Ihrer Pensionskasse beantragen. Dazu müssen Sie:
- ein spezielles Antragsformular ausfüllen, das Sie entweder von der Website Ihrer Kasse herunterladen oder sich per Post zusenden lassen;
- die Bearbeitungsgebühr zahlen;
- die geforderten Nachweise vorlegen.
Beachten Sie, dass bei Verheirateten die schriftliche Zustimmung des anderen Ehegatten unerlässlich ist, um über Ihre 2. Säule verfügen zu können. Auch kann Ihre Kasse Ihren Ehepartner bitten, seine Unterschrift von einem Notar beglaubigen zu lassen. Einige Pensionskassen verlangen ausserdem den Finanzierungsplan für den Kauf.
Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind und Ihr Antrag die Bedingungen für die Nutzung der BVG erfüllt, zahlt Ihre Pensionskasse das Geld an den Notar. Dieser stellt dann die Verbindung zwischen Ihnen und der Bank her.
Die Vorauszahlung der 2. Säule kann teilweise oder vollständig erfolgen. Der Mindestbetrag beträgt CHF 20’000.-. Der Höchstbetrag ist altersabhängig: Nach dem 50. Lebensjahr entspricht er entweder dem Gesamtguthaben im Alter von 50 Jahren oder dem zum Zeitpunkt des Antrags auf vorzeitige Auszahlung vorhandenen Guthaben. Dies ist der höchste Betrag, der einbehalten wird.
- Vorauszahlung oder Verpfändung? Auf Wunsch können Sie die Verpfändung Ihrer 2. Säule beantragen. Unter den gleichen Bedingungen wie bei der Vorauszahlung können Sie mit der Verpfändung bessere Finanzierungskonditionen für Ihren Immobilienkauf geniessen (2. Teil der Hypothek zum selben und niedrigen Zinssatz wie die 1. Hypothek). Vorteile:
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Allerdings fallen aufgrund der höheren Hypothekarschuld insgesamt mehr Zinsen an. Diese können Sie aber vom steuerbaren Einkommen absetzen.
Wie kann ich die BVG für eine Immobilienfinanzierung, einen Immobilienkredit oder eine Hypothek nutzen?
Sie können die BVG für eine Immobilienfinanzierung verwenden, aber nicht für jede: Die 2. Säule kann zur Finanzierung eines Hauptwohnsitzes eingesetzt werden, egal ob es sich um ein Haus oder eine Wohnung handelt, niemals aber einen Zweitwohnsitz. Dieser Hauptwohnsitz kann sich in der Schweiz oder im Ausland befinden (z. B. grenznahe Erwerber).
Genauer gesagt, können Sie Ihre 2. Säule nutzen:
- als Eigenkapital, um Ihren Hauptwohnsitz (einschliesslich Eigentumswohnungen) zu kaufen oder bauen zu lassen;
- für den Erwerb von Anteilen an der Immobilie, in der sich Ihre Wohnung befindet;
- zur Rückzahlung eines Hypothekendarlehens;
- um umfangreiche Renovierungsarbeiten in Ihrem Hauptwohnsitz zu finanzieren.
Beachten Sie, dass Sie mit der 2. Säule nur eine Immobilie auf einmal finanzieren können. Darüber hinaus kann sie von einer Bank zur anderen unterschiedlich gewichtet werden. Einige Finanzinstitute interpretieren sie als Teil des Eigenkapitals. Andere sehen darin lediglich einen gesetzlichen Anspruch, der nicht Ihre Fähigkeit widerspiegelt, Geld beiseite zu legen. Im zweiten Fall werden Ihnen beträchtliche private Ersparnisse sehr nützlich, wenn nicht gar unerlässlich sein, um Ihre 2. Säule zu ergänzen und bessere Kreditbedingungen zu erhalten.
Das sollten Sie wissen:
- Die 2. Säule erlaubt Ihnen weder, die Bearbeitungs- und Notargebühren zu finanzieren noch die Bankbürgschaft oder den Kauf eines Baugrundstücks. Beispielsweise können sich die Gebühren bei einem Verkaufspreis von CH 486’000.- auf CH 43’000.- belaufen.
- Die Federal Financial Market Observation Authority (FINMA) verlangt von Ihnen mindestens 10 % des Wertes der Immobilie in Eigenkapital, unabhängig davon, ob diese aus den klassischen Ersparnissen, der 3. Säule oder einer Schenkung stammen.
Ihr Kaufvorhaben ist ein wichtiger Schritt: Sie möchten eine Immobilienfinanzierung zum besten Zinssatz erhalten? Unser begleitender Service steht Ihnen zur Verfügung, um Sie bei all Ihren Schritten zu beraten.
BVG und Immobilieninvestitionen: die zu beachtenden Punkte
- Um Ihre 2. Säule zu freizuschalten, müssen Sie dies bei Ihrer Pensionskasse beantragen.
- Der Mindestbetrag für eine Vorauszahlung beträgt CHF 20’000.-.
- Diese Mittel dürfen nur für den Kauf oder die Renovierung eines Hauptwohnsitzes, nicht aber eines Zweitwohnsitzes, verwendet werden.
- Die 2. Säule entbindet Sie nicht von der Bereitstellung persönlicher Eigenmittel.