- Aktueller Grundbuchauszug: Dieses Dokument enthält alle wichtigen Informationen zum Immobilieneigentum. Dazu gehören Angaben zur Grundfläche der Immobilie sowie Informationen zu Dienstbarkeiten, Grundlasten und Grundpfandrechten. Die Angaben müssen geändert werden, wann immer die Immobilie den Besitzer wechselt.
- Privatrechtliche Vereinbarungen: Sie halten fest, welche Verpflichtungen oder Einschränkungen eine Liegenschaft belasten. Dazu gehören beispielsweise Baubeschränkungen oder das Wegrecht.
- Katasterplan: Die massstabsgetreue Karte gibt Auskunft über die Lage und Aufteilung der Grundstücksflächen, sowie der darauf befindlichen Gebäude.
- Tagebuch: Darin werden alle Grundbuch-Geschäftsvorfälle chronologisch protokolliert.
- Baupläne: Diese umfassen die bemassten Grundrisse zu allen Etagen, Schnittzeichnungen und Gebäudeansichten sowie Angaben zum Interieur. In der Regel werden sie im Maßstab 1:1000 abgebildet.
- Baureglement und Zonenplan: Der potenzielle Käufer kann sich über die baurechtlichen Vorschriften sowie über geplante Bauarbeiten in der Umgebung der Immobilie informieren.
- Lageplan (Situationsplan): Diese Zeichnung stellt eine Draufsicht auf die Immobilie dar.
- Sicherheitsnachweis über Elektroinstallationen: Er bestätigt, dass die elektrische Installation zum Zeitpunkt der Ausstellung den Anforderungen der Artikel 3 und 4 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) entspricht.
Die periodische Kontrolle der elektrischen Installationen bestätigt dem Käufer gegenüber die Übereinstimmung mit den geltenden elektrischen Normen. - Gebäudeversicherungspolice: Außer in den Kantonen Uri, Schwyz und Obwalden ist die Gebäudeversicherung in der gesamten Deutschschweiz obligatorisch. Sie deckt Schäden ab, die zwischen der Kaufeinigung und dem eigentlichen Verkauf der Immobilie entstehen können.
- Eigenmietwert: Er entspricht dem Mietzins, der bei der Vermietung hätte erzielt werden können.
- Angaben zur Finanzierung, beispielsweise eine Hypothek.
- Verkaufsunterlagen: Diese enthalten wichtige Informationen zur Immobilie, die beim Verkauf nützlich sein können.
Fügen Sie den Unterlagen eine Immobilienbewertung, Fotos und eine Beschreibung bei.Auch Rechnungen für die letzten Renovierungsarbeiten oder Details zu Erweiterungen können beim Hausverkauf behilflich sein.
Welche Nachweise werden für den Hausverkauf benötigt?
Gebäudeenergieausweis GEAK
Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) erläutert, wie viel Energie eine Immobilie benötigt.Ist der GEAK obligatorisch, wenn man eine Immobilie privat oder über einen Makler verkaufen möchte? Die Regelungen unterscheiden sich je nach Kanton.
- Im Kanton Freiburg: Es ist obligatorisch zum Verkauf.
- Im Kanton Genf: Der Verkauf ist nicht obligatorisch.
- Im Kanton Jura: Es ist während des Verkaufs obligatorisch.
- Im Kanton Neuenburg: In 3 Fällen ist es obligatorisch.
- - wenn die Baugenehmigung für die Immobilie vor dem 1. Januar 1990 liegt,
- - wenn die beheizte Wohnfläche 1000 m² überschreitet,
- - wenn die Unterkunft eine Zentralheizung nutzt, die von mindestens 5 Benutzern gemeinsam genutzt wird.
- Im Kanton Wallis: Es ist für alle Solar- oder Holzheizungen oder nach dem Austausch einer Anlage für fossile Brennstoffe obligatorisch.
- Im Kanton Waadt: Es ist während des Verkaufs obligatorisch und es ist auch obligatorisch, sobald Sie ein Öl- oder Gasheizsystem ersetzen.
Welche Dokumente sind für den Verkauf eines Mehrfamilienhauses in der Schweiz erforderlich?
Wenn Sie eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus verkaufen, sind auch folgende Unterlagen erforderlich:
- Benutzungsordnung
- Protokoll der letzten Miteigentümerversammlung
- Angaben zu den Nebenkosten
Warum sind die Unterlagen beim Hausverkauf in der Schweiz erforderlich?
Die Unterlagen dienen dazu, Käufer und Verkäufer zu schützen und den Hausverkauf möglichst transparent zu gestalten.
- Potenzielle Käufer sind bis ins kleinste Detail über die Immobilie informiert.
- Der Verkäufer ist geschützt, da in diesem rechtliche Rahmen Beschwerden vonseiten des Käufers nach dem Verkauf der Immobilie unmöglich sind.
Wo erhalten Sie die erforderlichen Unterlagen, für einen Immobilienverkauf in der Schweiz?
Die Regelungen sind von Kanton zu Kanton verschieden. Sie sparen viel Zeit und unnötige Fragen, indem Sie die folgenden Unterlagen zusammentragen. Sie werden Sie auf jeden Fall bei Ihrem Notartermin benötigen.
- Wo erhält man einen aktuellen Grundbuchauszug und Angaben zu den privatrechtliche Vereinbarungen? Beim Grundbuchamt des Orts, in dem sich die Immobilie befindet. Die Anfrage kann auch online oder per E-Mail gestellt werden.
- Den Katasterplan erhalten Sie beim örtlichen Vermessungsamt.
- Informationen zu historischen Grundbuchauszügen erhalten Sie beim Katasteramt.
- Beim Hauskauf müssen Ihnen Grundrisse und Baupläne zur Verfügung gestellt worden sein. Diese werden beim Verkauf der Immobilie benötigt.
- Baureglement und Zonenplan: Wenden Sie sich an das Bundesamt für Bauten und Logistik.
- Den Lageplan erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde. Es kann auch vorkommen, dass Sie an eine Stadtplanungsstelle in Ihrem Kanton verwiesen werden.
- Gebäudeversicherungspolice: Fordern Sie einen Nachweis bei Ihrer Versicherung an.
- Der Mietwert wird in jedem Kanton durch die Steuerbehörden festgelegt.
- Finanzierungshinweise: In Finanzfragen wenden Sie sich an Ihre Bank. Hier erhalten Sie sämtliche notwendigen Informationen einschließlich eines genauen Zeitplans, wenn Ihre Hypothek noch nicht abbezahlt ist.
- Verkaufsunterlagen: Lassen Sie sich von Ihrem Immobilienmakler beraten. Ihr Makler berät Sie gern im Hinblick auf die erforderlichen Unterlagen beim Hausverkauf.
Diese Punkte gilt es in Bezug auf die erforderlichen Unterlagen zu beachten:
- Sparen Sie Zeit und Nerven, indem Sie die erforderlichen Unterlagen bereits vor Ihrem ersten Notartermin zusammentragen.
- Bestimmte Unterlagen werden von potenziellen Käufern häufiger verlangt und sollten deshalb von Anfang an vorhanden sein.