Wie kann ich einen Kaufvertrag ausarbeiten?
Der Kaufvertrag für eine Immobilie ist ein offizielles Dokument, das von einem Notar aufgesetzt werden muss, ansonsten hat es keinen rechtsgültigen Wert. Es setzt mehrere obligatorische Dokumente vorausgesetzt, um ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen. Der Kaufvertrag muss mindestens folgendes enthalten:
- Namen und Anschriften beider Parteien
- Die Anschrift der Immobilie, ihre Katasternummer, die Fläche ihres Grundstücks (+, wenn möglich, die Nummer der Gebäudeversicherung)
- Beschreibung der Immobilie:
- bei neuen Immobilien muss dies die Beschreibung des Baus umfassen.
- bei alten Immobilien muss dies den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs umfassen - der zwischen den Parteien vereinbarte Kaufpreis,
- die Abfassung der Zahlung von Steuern und Abgaben (einschliesslich Steuern auf Immobiliengewinne),
- die Zahlungsbedingungen und -modalitäten
- Datum der Übertragung der Immobilie
- die Verordnung über die Erneuerung der laufenden Versicherung
- die detaillierte Abfassung jeder Dienstbarkeit, die mit den im Grundbuch diktierten Angaben übereinstimmen muss
- jedes zusätzliche Dokument, das sich auf einen bestimmten Punkt des Kaufvertrags bezieht
- die Verordnung, die gilt, wenn eine der beiden Parteien den Vertrag nicht einhält
Denken Sie über die rechtlichen Elemente hinaus daran, dass ein Kaufvertrag ein unparteiisches Dokument ist. Mit anderen Worten, er vertritt die Interessen, Rechte und Pflichten sowohl des Verkäufers als auch des Käufers. Beide Seiten müssen gleichermassen beteiligt sein.
Für einen Verkäufer: Was muss überprüft werden?
Sein Haus zu verkaufen ist genauso verpflichtend wie eins zu kaufen. Damit der Kaufvertrag vom Notar bestätigt wird und Ihr Käufer Sie nicht im Stich lässt:
- Die Dokumente so schnell wie möglich zusammenstellen, idealerweise, sobald Sie Ihre Immobilie zum Verkauf anbieten.
- Beantworten Sie alle Fragen, des Verkäufers oder greifen Sie sogar jene voraus, die er Ihnen nicht zu stellen gedacht hätte.
- Wenn einige Vertragspunkte im Entwurf vergessen wurden, kann der Notar sie dann hinzufügen, aber er wird Ihnen jede Ergänzung in Rechnung stellen, die vor der endgültigen Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgt...
Für einen Käufer: Was muss überprüft werden?
Es kann sein, dass der Verkäufer Ihnen einen gestaffelten Verkauf anbietet, insbesondere wenn er die Immobilie verkaufen muss, um eine andere erwerben zu können. Dieses Verfahren ermöglicht es ihm, eine neue Hypothek zu beanspruchen. Auf Ihrer Seite ist dies kein Problem, solange alles in der Kaufurkunde festgehalten und detailliert ist.
- Vergewissern Sie sich, dass die Einzelheiten des gestaffelten Verkaufs und der zwischen den beiden Parteien vereinbarte Zeitplan genau festgelegt sind.
- Bitten Sie Ihren Notar, eine Klausel aufzunehmen, die den Verkäufer verpflichtet, Ihnen Schadensersatz zu zahlen, wenn er den endgültigen Verkauf der Immobilie verzögert: Der Betrag muss mindestens die Kosten für die Miete einer Notunterkunft sowie für einen zweiten Umzug und die Lagerung Ihrer Möbel in der Zwischenzeit decken.
Einen Profi anrufen, um nichts zu übersehen
Wie Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus gut verkaufen , ist nicht nur eine Frage des Preises oder der Schnelligkeit. Mit einem Immobilienmakler werden Sie während des gesamten Verfahrens, vom Verkauf oder Besuch einer Immobilie bis zur Unterzeichnung der notariellen Urkunden, geführt und beraten.
- Der Immobilienmakler lässt Sie von seiner Erfahrung profitieren und kennt auch in besonderen Fällen eine Lösung.
- Mit ihm haben Sie die Zusicherung, gemeinsam mit dem Notar einen Kaufvertrag vorzubereiten, bei dem keine der Parteien geschädigt wird.
Die Punkte: Was muss ein Immobilienkaufvertrag enthalten?
- Für die Abfassung eines Immobilienkaufvertrags sind Informationen und Dokumente erforderlich.
- Nur ein Notar kann einen Immobilienkaufvertrag zertifizieren und bestätigen.
- Jeder Kaufvertrag muss alle Parteien zufriedenstellen: Die Verkäufer wie die Käufer.
- Ein Kaufvertrag stellt eine wichtige finanzielle und rechtliche Verpflichtung dar: Es ist besser, sich von einem Immobilienfachmann beraten zu lassen.